FAQ
Oft gestellte Fragen zu unserem Angebot

Sie haben eine Frage zu Bodensee Energie, zu unseren Tarifen oder zum Anbieterwechsel? Auf dieser Seite finden Sie die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit unserem Angebot inklusive der entsprechenden Antworten. Wählen Sie einfach die passende Kategorie aus und schauen Sie nach, ob Ihre Frage dabei ist. Ist sie das nicht, nehmen Sie gern persönlich Kontakt zu uns auf. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

  • Wie sind die Vertragsverlängerung und die Kündigungsfristen bei Bodensee Energie geregelt?
    Die Tarife von Bodensee Energie haben nach Vertragsabschluss zunächst eine Laufzeit von zwölf Monaten und können mit einer Frist von einem Monat auf das Vertragsende gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch „auf unbestimmte Zeit“ und ist somit monatlich kündbar.
    Eine Preisanpassung wird mindestens sechs Wochen vorab mitgeteilt. Sie führt zu einem Sonderkündigungsrecht, d.h. bis zum Inkrafttreten der neuen Preise kann ohne Einhaltung einer Frist auf den Preisänderungstermin gekündigt werden.
    Sie können Ihren Vertrag in Textform oder über dieses Formular kündigen.
  • Wie setzt sich der Preis zusammen?
    Es gibt einen jährlichen Grundpreis in Euro und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in Cent/kWh.
  • Grundpreis
    Der Grundpreis enthält die verbrauchsunabhängigen Kosten, wie die Fixkosten der Netznutzung Ihres Zählers sowie die Kosten für Abrechnung und Verwaltung. Er ist im monatlichen Abschlagsbetrag anteilig enthalten.
  • Informationen zum Messstellenbetrieb
    Wir befinden uns mitten in der Energiewende – intelligente Messsysteme sind die Zukunft.

    Dabei gibt es für jede Messlokation bzw. jeden Zählerpunkt einen „grundzuständigen Messstellenbetreiber“. Dies ist immer der jeweilige Netzbetreiber. Der „grundzuständige Messstellenbetreiber“ ist lt. dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende dafür verantwortlich, dass alte Stromzähler durch neue digitale Zähler ersetzt werden.

    Das STADTWERK AM SEE beteiligt sich aktiv an diesem deutschlandweiten Zukunftsprojekt und übernimmt in den kommenden Jahren den Wechsel der Zähler als „grundzuständiger Messstellenbetrieb“ im eigenen Netzgebiet.

    Was bedeutet das für unsere Kunden?
    • Wenn Sie in unserem Stromnetzgebiet leben, sind wir natürlich weiterhin Ihr zuverlässiger und kompetenter Messstellenbetreiber.
    • Wenn Sie außerhalb unseres Stromnetzgebiets leben und der Messstellenbetrieb Ihr „grundzuständiger Messstellenbetreiber“ vornimmt, dann kümmern wir uns um die Weiterverrechnung der Kosten des Betriebs Ihrer Messstelle (Ihres Zählers). Dies erkennen Sie in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung in einer separaten Zeile. Hier werden die realen Kosten ausgewiesen.
    • Wenn Sie sich für einen „wettbewerblichen Messstellenbetreiber“ entschieden haben, dann wird dieser mit Ihnen seine Leistung direkt abrechnen. In unserer Jahresverbrauchsabrechnung werden wir den Messstellenbetrieb dann nicht mehr ausweisen.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur.
  • Arbeitspreis
    Der Arbeitspreis bezeichnet die anfallenden Kosten pro kWh und beinhaltet alle Beschaffungskosten, Steuern und Abgaben, Netznutzungsentgelte und Konzessionsabgaben.
  • Netznutzungsentgelte
    Um Ihnen Bodensee Energie nach Hause liefern zu können, werden die vorhandenen Netze des örtlichen Netzbetreibers genutzt. Dieser erhält dafür ein Netznutzungsentgelt, das Bestandteil Ihres Endpreises ist.
  • Konzessionsabgaben
    Weil Betreiber von Strom- und Gasnetzen ihre Leitungen unter oder über öffentlichen Straßen verlegen, verlangt die dafür zuständige Stadt oder Gemeinde eine von der Einwohnerzahl abhängige Nutzungsgebühr – sie ist ebenfalls im Endpreis enthalten.
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
    Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau von Energieversorgungsanlagen vorantreiben, deren Einspeisung aus sich erneuernden (regenerativen) Quellen erfolgt. Es dient vorrangig dem Klimaschutz und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle und auch von Energieimporten aus dem Raum außerhalb der EU verringert werden soll.
  • EWärmeGesetz in Baden-Württemberg
    Laut dem EWärmeGesetz muss in Baden-Württemberg seit 01.01.2010 bei Heizungssanierungen garantiert werden, dass 10% der im Haus benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen gewonnen werden. KLIMA GAS 10 erfüllt diese Richtlinie und erspart Ihnen zusätzliche Investitionen in die Gewinnung erneuerbarer Energien, zum Beispiel mit einer Solaranlage oder Wärmepumpe.
  • Was muss ich Ihnen bei einem Umzug mitteilen?
    Umzüge werden immer zum Monatsende abgerechnet. Bitte teilen Sie uns Ihre Kundennummer, Zählernummer, den Zählerstand, Ihre neue Rechnungsanschrift und Ihre Bankverbindung mit.
  • Wie schützen wir Ihre Daten?
    Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung persönlicher Daten ist für uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb haben wir Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten bei Ihrer online Bestellung getroffen:

    • Unsere Internetseite sichern wir über den https Standard ab. Damit schützen wir die von Ihnen in der Auftragsstrecke eingegebenen Daten.
    • Ihre Daten werden ausschließlich über Transport Layer Security (TLS) mittels SMTP verschlüsselt versendet. Ebenfalls achten wir im Mailverkehr darauf, dass wir nur Anbieter nutzen, die eine ISO 27001 Zertifizierung haben.
    • Wir arbeiten mit dem sogenannten Double Opt-In (DOI) Mail-Verfahren. Dies bedeutet, dass Sie nach der Bestellung eine Bestätigungs-E-Mail erhalten. Sie bestätigen dabei aktiv Ihre Bestellung durch Anklicken eines Links in der E-Mail. Damit verifizieren wir Ihre Mailadresse und stellen sicher, dass Sie unsere Mails erhalten und die Bestellung auch tatsächlich tätigen möchten.
    • Mit dem Erhalt der DOI-Mail wird Ihnen die Auftragsbestätigung als PDF-Dokument übermittelt. Dieses enthält Ihre persönlichen Daten und Ihre getätigte Bestellung. Auch an dieser Stelle haben wir einige Sicherheitsvorkehrungen getroffen: so werden zum Beispiel Ihre Bankverbindung, Ihr Geburtsdatum sowie die Zählernummer nicht vollständig angezeigt.
    • Ihre Daten werden nur auf Servern gespeichert, die ihren Standort in Deutschland haben. Damit stellen wir sicher, dass die strengen deutschen/europäischen Sicherheitsnormen erfüllt werden.
    • Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie online unter https://www.bodensee-energie.de/datenschutz nachlesen.
  • Wo wird KLIMA STROM ok produziert?
    Sie erhalten 100 % europäischen Ökostrom – und das gemäß den Kriterien des ok-Power-Labels. ok-Power ist ein Gütesiegel für Ökostrom-Produkte, die nachweislich zum Ausbau erneuerbarer Energien führen. Mindestens ein Drittel des Ökostroms muss aus Anlagen kommen, die nicht älter sind als acht Jahre. So wird konventionell erzeugter Strom Schritt für Schritt vom Markt verdrängt.
  • Wie setzt sich KLIMA STROM ok zusammen?
    KLIMA STROM ok ist 100 % Ökostrom. Die Stromkennzeichnung bietet eine genaue Aufschlüsselung.
  • Wie setzt sich SPAR STROM zusammen?
    Anhand der Stromkennzeichnung sehen Sie genau, wie sich der günstige Tarif SPAR STROM von Bodensee Energie zusammensetzt.
  • Was heißt Preisfixierung?
    Die Preisfixierung bezieht sich bei STROM auf den Arbeitspreis netto ohne Steuern, Abgaben und Umlagen sowie auf den Grundpreis netto ohne Messstellenbetrieb.
    Die Preisfixierung bei GAS bezieht sich auf den Arbeitspreis netto ohne Steuern, Abgaben und Umlagen.
  • CO2-Preis bzw. Abgabe
    Die gesetzliche Grundlage der CO2-Abgabe ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vom 20.12.2019. Es ist Bestandteil der von der Bundesregierung geplanten Energie- und Klimawende.
    In diesem Gesetz wurde festgelegt, dass ab 01. Januar 2021 für den CO2-Ausstoß von Kraft- und Brennstoffen (z.B. Öl, Benzin oder Erdgas) Emissionszertifikate erworben werden müssen. Die höheren Kosten sollen Anreiz schaffen, Energie zu sparen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen und mehr erneuerbare Energien zu nutzen.
    Dies betrifft somit auch Energielieferanten: Diese sind dazu verpflichtet, CO2-Zertifikate für die Menge des an ihre Kunden gelieferten Erdgas zu erwerben.

    Der CO2-Preis ist gesetzlich fixiert und darum für alle Energielieferanten gleich:

    • Standardgas mit 100% Erdgas, also z.B. SPAR GAS fix, wird mit dem vollen Wert der CO2-Abgabe belegt: 0,816 Cent/kWh netto für 2024 und in den Folgejahren steigend
    • Biogas bleibt von der CO2-Abgabe befreit
    • Weitere Details finden Sie hier
  • Warum wird Erdgas in m³ abgelesen und in kWh abgerechnet?
    Relevant für den Verbrauch bei Energie ist nicht das Volumen (m3) sondern der Brennwert, gemessen in Kilowattstunden (kWh). Der Zähler misst Ihren Gasverbrauch in m3. Durch einen physikalischen Umrechnungsfaktor wird Ihr Verbrauch auf Kilowattstunden umgerechnet. Dieser Umrechnungsfaktor wird für jeden Bereich im Versorgungsgebiet des örtlichen Anbieters unter Bezugnahme des Brennwerts des Gases, des Gasdrucks und weiterer Faktoren errechnet.
  • Was muss ich bei Gasgeruch tun?
    Betätigen Sie keine elektronischen Schalter oder Klingeln. Informieren Sie die übrigen Hausbewohner. Bitte wenden Sie sich an Ihren örtlichen Gasnetzbetreiber. Eine Störungsnummer finden Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch.
  • Woher kommt KLIMA GAS 10?
    Der Biogas-Anteil für KLIMA GAS 10 wird in heimischen, vom TÜV zertifizierten Biogasanlagen produziert. Dafür werden ausschließlich nachwachsende Rohstoffe von Landwirten im direkten Umkreis der Anlagen verwendet.

    KLIMA GAS 10 besteht aus 10% Biogas und 90% Erdgas. KLIMA GAS 10 wird offiziell im Rahmen des EWärmeGesetzes in Baden-Württemberg anerkannt. Hausbesitzer, welche ihre Heizung sanieren, müssen dieses Gesetz beachten. Es besagt, dass 10% der im Haus benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen gewonnen werden muss. KLIMA GAS 10 erfüllt diese Auflage. Sie können den Biogas-Herkunftsnachweis jährlich auf unserer Homepage abrufen.
  • Wie erfolgen Genehmigung und Anerkennung des EWärmeGesetz?
    Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat dazu einen Leitfaden zur Nachweisführung aufgelegt. Dieser besagt, dass die Eignung der getroffenen Maßnahmen nach §6 EWärmeG durch einen Sachkundigen bzw. den Brennstofflieferanten – in dem Fall von Bodensee Energie – bestätigt werden muss. Die Nachweise sind spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme der Heizanlage zu erbringen. Im Fall von Biogas knüpft die Nachweisfrist an die erstmalige Abrechnung der Brennstofflieferung an.
  • Wie kündige ich bei meinem bisherigen Energielieferanten?
    Das macht Bodensee Energie für Sie, sobald uns Ihr Auftrag vorliegt. Bodensee Energie kündigt beim bisherigen Lieferanten zum nächstmöglichen Termin. Bitte kündigen Sie nur selbst, sofern Sie Sonderkündigungsrechte nutzen wollen. Nach Eingang der Bestätigung werden Sie von uns darüber informiert, wann die Lieferung beginnt.
  • Zu welchem Termin kann gewechselt werden und wie lange dauert das?
    Das hängt von Ihrem Vertrag und Ihrem bisherigen Energieanbieter ab. In der Regel ist eine Kündigungsfrist von vier Wochen auf Monatsende einzuhalten. Ausgenommen hiervon sind Laufzeitverträge. Ein Versorgerwechsel dauert ca. 3-4 Wochen.
  • Werde ich etwas vom Wechsel mitbekommen?
    Nein, durch den Versorgerwechsel ändert sich überhaupt nichts.
  • Kann mir aufgrund des Wechsels der Strom abgestellt werden?
    Nein, da Sie ein Recht auf Versorgung haben. Die Versorgung wird dann über das regionale Energieversorgungsunternehmen durchgeführt.
  • Kann es sein, dass ich plötzlich keinen Strom oder kein Gas mehr habe?
    Nein, auf keinen Fall. Die Energieversorgung läuft ohne Unterbrechung bei einem Wechsel zu Bodensee Energie weiter.
  • Wo befindet sich mein Strom-/Gaszähler?
    Ihren Strom-/Gaszähler finden Sie in der Regel im Keller oder im Treppenhaus Ihres Hauses.
  • Benötige ich einen neuen Strom-/Gaszähler beim Versorgerwechsel?
    Bei einem Versorgerwechsel sind keine technischen Änderungen nötig. Sie behalten Ihren Strom-/Gaszähler und Hausanschluss.
  • Muss ich meinen Vermieter von einem Strom-/Gasanbieterwechsel informieren?
    Sie benötigen keine Einwilligung Ihres Vermieters, wenn Sie über einen eigenen Strom-/Gaszähler in Ihrer Wohnung verfügen und direkt mit Strom/Gas versorgt werden. Sie sind für uns der Vertragspartner und erhalten die Abrechnungen unmittelbar von Bodensee Energie. Wenn Ihr Strom-/Gasbezug Bestandteil Ihrer Warmmiete ist, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vermieter in Verbindung.
  • Wer liest künftig meinen Strom-/Gaszähler ab?
    Sie erhalten von Bodensee Energie am Jahresende eine Ablesekarte. Hier können Sie Ihren Zählerstand und das Ablesedatum eintragen und die Karte kostenfrei an uns zurücksenden.
  • Warum muss ich nach einem Versorgerwechsel zu weiteren Zeitpunkten meinen Zähler ablesen?
    • Zum Lieferbeginn benötigen wir Ihren Zählerstand. Diesen erhalten wir in der Regel von Ihrem lokalen Netzbetreiber. Wir empfehlen Ihnen, den Zählerstand am Tag des Wechsels zur persönlichen Kontrolle aufzuschreiben.
    • Unterjährig fordert Ihr örtlicher Netzbetreiber Ihren Zählerstand für den eigenen Abrechnungszweck an.
    • Für die Erstellung der Jahresabrechnung benötigen wir ebenfalls Ihren Zählerstand. Dafür erhalten Sie dann eine Ablesekarte.
  • Ich habe einen Doppeltarifzähler. Kann ich von Bodensee Energie Nachtstrom beziehen?
    Leider nicht. Als Bodensee Energie-Kunde wird Ihr Stromverbrauch nicht zwischen Tag- und Nachtstrom unterschieden, sondern beides zum selben Arbeitspreis abgerechnet. Manchmal ist ein günstiger Tarif über den ganzen Tag hinweg preiswerter als ein Doppelstromtarif. Nachrechnen lohnt sich.
  • Ist ein Anbieterwechsel bei Wärmepumpen möglich?
    Leider nicht.
  • Ist es möglich über Bodensee Energie den Strom meiner Photovoltaikanlage ins Netz einspeisen zu lassen?
    Leider nicht. Eine Stromeinspeisung ist ausschließlich über den örtlichen Netzbetreiber möglich. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Netzbetreiber in Verbindung.
  • Wie erfolgt die Zahlung für Bodensee Energie?
    Nach dem Vertragsabschluss erhalten Sie von uns ein Vertragsbestätigungsschreiben mit Informationen über Höhe und Fälligkeit der monatlichen Abschlagszahlungen. Einmal jährlich erhalten Sie eine Jahresabrechnung. Eventuelle Differenzen zwischen tatsächlich benötigter und im Voraus bezahlter Energie werden ausgeglichen. Ihr Abschlag wird dementsprechend angepasst.
  • Wie erfolgt die Abrechnung bei einer Kündigung von Bodensee Energie vor Ablauf des Abrechnungsjahres?
    Kommt es aufgrund eines Umzugs oder anderer Umstände zu einem vorzeitigen Kündigungsrecht, ist eine unterjährige Abrechnung notwendig. Nachdem Sie uns Ihren Zählerstand mitgeteilt haben, erhalten Sie von uns die Endabrechnung.
  • Wie wird die Höhe des Abschlags festgelegt und wie oft muss ich ihn bezahlen?
    Sie zahlen in einem vollen Kalenderjahr elf Abschläge. Der zwölfte Abschlag fließt in die Jahresabrechnung mit ein. Grundlage für die Höhe Ihres Abschlags ist Ihr letzter Jahresverbrauch geteilt durch die Anzahl der Abschläge bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresabrechnung. Der Abschlag wird auf Grundlage der aktuellen Preise kalkuliert.
  • Wie kann ich meine Rechnung und Abschläge bezahlen?
    Am einfachsten ist es, die Beträge durch ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Dazu erteilen Sie uns bitte schriftlich ein SEPA-Lastschriftmandat, das Sie natürlich jederzeit widerrufen können. Es genügt ein formloses Schreiben mit Angabe der Kundennummer, Ihrer BIC, IBAN und Ihrer Unterschrift. Ihre BIC und IBAN finden Sie auf Ihrem Kontoauszug.

    Möglich ist auch eine Überweisung der Beträge oder Sie richten einen Dauerauftrag ein. Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre Kundennummer an.
  • Bekomme ich jeden Monat eine Zahlungsaufforderung?
    Nein, unsere Jahresabrechnung informiert über Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen.
  • Wann bekomme ich die Jahresabrechnung?
    Die Jahresabrechnung erhalten Sie immer Ende Januar. Bei Umzug bzw. Auszug erhalten Sie Ihre Schlussrechnung natürlich zeitnah.
  • Warum erfolgt bei der Jahresabrechnung manchmal eine Aufteilung in mehrere Zeiträume?
    Aufgrund von Änderungen bei Preisen oder Abgaben wird der Abrechnungszeitraum aufgeteilt, um eine exakte Rechnungsgrundlage zu erhalten.
  • Warum wurde einen Monat nach meinem Umzug noch ein Abschlag abgebucht?
    Die Abschläge werden immer am ersten des Monats für den vergangenen Monat bezahlt.
  • Ich habe meinen Zählerstand bei Ihnen bereits abgegeben. Warum bekomme ich trotzdem eine Ablesekarte?
    Leider lässt sich das nicht vermeiden. Wenn Sie uns Ihren Zählerstand zu diesem Zeitpunkt bereits mitgeteilt haben, betrachten Sie die Aufforderung bitte als hinfällig.
  • Kann ich die Höhe meines Abschlags überprüfen lassen?
    Natürlich. Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und teilen Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand drei Monate nach der Jahresabrechnung oder ihrem Lieferbeginn noch einmal mit. Wir rechnen Ihr Verbrauchsverhalten unter Berücksichtigung der aktuellen Tarife hoch und passen die Höhe des Abschlags gegebenenfalls an.
  • Die Jahresabrechnung erscheint mir viel zu hoch. Was kann ich tun?
    Vergleichen Sie dazu bitte den Zählerstand Ihrer Rechnung mit dem auf Ihrem Zähler. Wenn eine allzu große Abweichung zwischen den Zählerständen besteht, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und teilen Sie uns Ihren Zählerstand mit. Es kann verschiedene Gründe geben, eventuell hat sich Ihr Verbrauchsverhalten geändert oder die Ursachen sind witterungsbedingt. Für eine genaue Analyse helfen wir Ihnen gerne weiter.

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Alexander-Florian Bürkle, Geschäftsführer